Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Konflikte im Arbeitsverhältnis

Bei Konflikten im Arbeitsverhältnis beraten und vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Schwerpunktmäßig sind wir im Individualarbeitsrecht tätig, welches sich hauptsächlich mit der Begründung, Bestand, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie den Rechten und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien befasst.

Häufige Problemfälle sind dabei: Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft, Mutterschutz, Gehalts-, und Lohnkürzung, Mindestlohn, Entgeltrückstände, Ausschlussklausel, Änderung von Arbeitsvertragsbedingungen, Versetzung, Ermahnung / Abmahnung, Kündigung, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht, Freistellung, Abfindung, Änderungskündigung und Aufhebungsvertrag, etc.

Auch unterstützen wir Sie bei der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen.

Für den Arbeitnehmer ist zu beachten, dass bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten z.B. bei Entgeltrückständen, Zurückweisung einer Kündigung wegen eines Formfehlers oder Erhebung einer Kündigungsschutzklage kurze Fristen gelten und somit sinnvoll ist, möglichst zeitnah rechtlichen Rat einzuholen.

Einen Besprechungstermin können Sie daher auch kurzfristig mit uns vereinbaren.

Die Geheimsprache des Arbeitszeugnisses

Ein Arbeitszeugnis ist die Visitenkarte für Ihre Bewerbung und hat damit eine große Bedeutung für Ihr berufliches Fortkommen.

Arbeitszeugnisse müssen klar, verständlich und wohlwollend formuliert sein. Dennoch enthalten viele Arbeitszeugnisse versteckte negative Beurteilungen. Aufgrund dieser codierten Zeugnissprache ist es beim einfachen Lesen nicht ohne Weiteres möglich, zu erkennen, ob das Zeugnis tatsächlich ein gutes oder eher schlechtes ist.

Haben Sie ein Arbeitszeugnis erhalten und sind sich nicht sicher, was die Formulierungen darin genau bedeuten?

Dann übersenden Sie mir den Zeugnistext und ich überprüfe Ihr Arbeitszeugnis hinsichtlich der Vollständigkeit, Benotung und Gesamtbeurteilung Ihrer Arbeitsleistung. Sollte das Zeugnis nicht hinzunehmende Mängel haben, zeige ich Ihnen außerdem auf, welche Passagen geändert werden sollten und wie Sie dies durchsetzen können.

Kanzlei Seitz & Voigt

Niedernstraße 29
38364 Schöningen
Tel: 0 53 52 / 9 09 70 64
Fax: 0 53 52 / 9 09 70 74
E-Mail: kanzlei@seitz-voigt.de

Bürozeiten

Termine nach Vereinbarung

Allgemeines

Datenschutz
Impressum